Zahlungseingänge für Beitragszahlungen 2020 01.02.2020
Es wurden alle Zahlungseingänge für die Beitragszahlungen der Mitglieder für das Jahr 2020 geprüft.
Die meisten Spieler und Mannschaften sind ihrer Beitragspflicht, wie gefordert, bis spätestens 31.01.2020 15:00 Uhr nachgekommen. Leider aber nicht alle. Diese Spieler haben wir ab 01.02.2020 für den Spielbetrieb gesperrt bis wir einen Zahlungseingang des Mitgliedsbeitrages feststellen können. Bitte bedenkt, dass wir nur Zahlungseingänge bis donnerstags 15:00 berücksichtigen können. Danach werden die Zahlungseingänge bearbeitet und ab spätestens Freitag Nachmittag die Spieler freigegeben.
Sollte eine Mannschaft einen gesperrten Spieler einsetzen hat diese Mannschaft das Spiel 5:15 verloren.
Die Sperre gilt ab sofort und ist ab heute, 01.02.2020, gültig. Es werden für diesen Spieltag auch keine Änderungen mehr berücksichtigt.
Die meisten Spieler und Mannschaften sind ihrer Beitragspflicht, wie gefordert, bis spätestens 31.01.2020 15:00 Uhr nachgekommen. Leider aber nicht alle. Diese Spieler haben wir ab 01.02.2020 für den Spielbetrieb gesperrt bis wir einen Zahlungseingang des Mitgliedsbeitrages feststellen können. Bitte bedenkt, dass wir nur Zahlungseingänge bis donnerstags 15:00 berücksichtigen können. Danach werden die Zahlungseingänge bearbeitet und ab spätestens Freitag Nachmittag die Spieler freigegeben.
Sollte eine Mannschaft einen gesperrten Spieler einsetzen hat diese Mannschaft das Spiel 5:15 verloren.
Die Sperre gilt ab sofort und ist ab heute, 01.02.2020, gültig. Es werden für diesen Spieltag auch keine Änderungen mehr berücksichtigt.